»Sie schon wieder!«
Die Arbeit an Rahmen und Setting in der Jugendhilfe – eine psychoanalytische Perspektive
DOI:
https://doi.org/10.30820/0938-183X-2025-31-169Schlagworte:
Rahmen, Jugendhilfe, Objektverwendung, EinzelfallbetreuungAbstract
In der Sozialen Arbeit ist der Rahmen ein komplexes Gefüge, in dem soziale wie materielle, institutionelle und gesetzliche Vorbedingungen wirksam sind. In Körners und Ludwig-Körners Auffassung des Rahmens, die auf Goffman zurückgeht, ist er ein Gebilde, das die Beteiligten unter anderem durch ihre subjektiven, bewussten und unbewussten Vorstellungen zu einer sozialen Situation prägen. Der Rahmen wird in der psychoanalytischen Sozialarbeit häufig hinterfragt und verhandelt. Dieser Beitrag erörtert die in der Kinderund Jugendhilfe geltenden Rahmenbedingungen und beschreibt in einer Falldarstellung die Arbeit mit einem Jugendlichen, der aus unbewussten Motiven den Rahmen immer wieder attackiert und infrage stellt. Beide Akteure ringen um die Herstellung eines geeigneten Rahmens. Mit Konzepten von Winnicott und Oliner kann der Verlauf der Betreuung als Entwicklung des Jugendlichen von der Objektbeziehung zur Objektverwendung und dessen Ängste als Angst vor der eigenen Omnipotenz und der Angst um die eigene Existenz verstanden werden.
Zitationsvorschlag
Gumbinger, H.-W. (2025). »Sie schon wieder!«: Die Arbeit an Rahmen und Setting in der Jugendhilfe – eine psychoanalytische Perspektive. Jahrbuch für Psychoanalytische Pädagogik, 31(1), 169–189. https://doi.org/10.30820/0938-183X-2025-31-169
Ausgabe
Rubrik
Themenschwerpunkt
Lizenz

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International.
Diese Lizenz erlaubt die private Nutzung und unveränderte Weitergabe, verbietet jedoch die Bearbeitung und kommerzielle Nutzung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z. B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber.